Berufsbegleitendend studieren: Jetzt investieren, ein Leben lang profitieren

Zahlen, bitte! Nichts lieber als das: 84 Prozent aller Absolventinnen und Absolventen am International Graduate Center (IGC) legen nach ihrem Studium einen beruflichen Aufstieg hin. Dieser geht mit einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von gut zehn Prozent einher. Wer in ein berufsbegleitendes Studium am IGC investiert, hat demnach die Ausgaben für seine Weiterbildung recht schnell wieder wettgemacht. Nicht schlecht, oder? Bleibt nur die Frage, was sich Ihnen für Finanzierungsmöglichkeiten bieten.

Zwei Dinge vorab: Es sind viele, und das IGC unterstützt Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Karriereplanung nach dem Studium, damit Sie Ihr Ziel – so wie geplant – erreichen

Es ist alles andere als eine Werbephrase, zu sagen, dass sich ein berufsbegleitendes Studium am IGC auszahlt.
Denn ein MBA- oder Masterstudium in der Tasche zu haben, ist der ideale Türöffner zu einer Führungsposition. Und diese bedeutet langfristige finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Lieben. Doch auch Ihr Arbeitgeber profitiert. Unzwar von Ihrem zusätzlichen Know-how. Schließlich lassen Sie – bereits während des praxisnahen Studiums – Ihre erworbenen Managementkompetenzen ins Unternehmen miteinfließen. Eine Win-win-Situation! Logisch, dass viele Arbeitgeber es begrüßen, wenn einer ihrer Leute Eigeninitiative zeigt und einen Abschluss als Master of Business Administration, Master Unternehmensmanagement oder Master Kulturmanagement anstrebt.

Fragen kostet nichts: Argumente, die Ihren Arbeitsgeber überzeugen!

Für die Finanzierung Ihres Studiums ist dies ein wichtiger Aspekt.
So kommt es vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden bei ihrem Vorhaben supporten – und zwar nicht nur mit einem beiläufigen Schulterklopfen, sondern in Form einer Teil- oder gar Komplettfinanzierung.

Es lohnt sich also in jedem Fall, Ihrer/Ihrem Vorgesetzen eine Reihe von Argumenten darzulegen, die für ein berufsbegleitendes Studium am IGC sprechen.

Mehr als Nein sagen, kann sie/er ja nicht.

Und so oder so stehen Sie als ambitionierte Arbeitskraft da, die im Leben vorankommen möchte.

Soweit so gut!

Angenommen die Spendierhose zählt nicht zur Garderobe Ihres Arbeitgebers. Kein Problem!
Es gibt zahlreiche Optionen, wie Sie Ihrem berufsbegleitenden Studium in puncto Finanzierung auf die Sprünge helfen können. Eine Variante ist ein Stipendium, wie zum Beispiel das Deutschlandstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dieses ist nicht an die Einkommenssituation der/des Antragstellenden gekoppelt. Wer das Stipendium erhält, bekommt monatlich eine Förderung in Höhe von 300 Euro.

Auch die Bildungsprämie des BMBF kann dabei helfen, einen Teil der Kosten zu decken. Hierbei handelt es sich um einen Gutschein über maximal 500 Euro, der sich pro Kalenderjahr ein Mal beantragen lässt. Wichtig: Den Gutschein gilt es, bereits bei der Anmeldung zur Weiterbildung einzureichen, sodass gleich zu Beginn Ihres Studiums ein reduziertes Entgelt berechnet werden kann.

Des Weiteren haben Sie am IGC die Möglichkeit, ...

...Ihre Studienentgelte in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zu begleichen.

Wer monatlich zahlt, kann in etwa mit einer 500 Euro-Rate kalkulieren.

Eine Überweisung des Gesamtbetrags in einem Rutsch ist natürlich möglich – und bringt Ihne eine zusätzliche Ermäßigung von 200 Euro ein –, ist aber keineswegs notwendig.

Möchten Sie einen Studienkredit in Anspruch nehmen, ist es ratsam, sich über die Angebote verschiedener Banken zu informieren. Bundesweit tätige Großbanken, lokale Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken: sie alle gewähren Studienkredite, doch deren Konditionen weichen mitunter erheblich voneinander ab. Deshalb lohnt es sich, die vielen Angebote in aller Ruhe auf den gängigen Online-Vergleichsportale zu vergleichen, bevor Sie sich für einen Kredit entscheiden. Allgemein lässt sich festhalten, dass jene Förderungen unabhängig von Vermögen und Einkommen der/des Antragstellenden erfolgen.

 

Steuerrückerstattung:

zwischen 6 000 und 7 000 Euro sind realistisch

Ebenfalls sehr gut zu wissen: Ein MBA- oder Masterstudium kann in den meisten Fällen zum Großteil von der Steuer abgesetzt werden, da, laut Bundesfinanzhof, ein Aufbaustudiengang im Gegensatz zur Erstausbildung steuerlich als Fortbildung gilt. Die (Re)finanzierung als Steuerrückerstattung beinhaltet unter anderem Programm-, Fahrt- und Materialkosten – wie zum Beispiel die Anschaffung eines benötigten Notebooks. Eine Erstattung, der Ihnen entstehenden Bildungskosten, zwischen 6 000 und 7 000 Euro ist durchaus realistisch.

Voraussetzung ist jedoch, dass der MBA- oder Masterabschluss der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf oder der Karriere in einer gleichartigen Fachrichtung dient. Zwecks individueller Beratung sollten Sie bei einer Steuerberatung oder Fachanwaltschaft für Steuerrecht eine verbindliche Auskunft einholen.

Darüber hinaus steht Ihnen die Studienberatung des IGC für weitere Informationen rund um das Thema Finanzierungsoptionen zur Verfügung – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr berufsbegleitendes Studium am IGC.