Sonderregelung für die Online-Einschreibung und das Online-Studium
am International Graduate Center der Hochschule Bremen
Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,
bitte akzeptieren Sie folgende Sonderregelungen für die Einschreibung im Online-Verfahren und die virtuelle Teilnahme an Vorlesungen und Prüfungen im Vorfeld zu Ihrem Studienstart am International Graduate Center (IGC):
- Identitätsprüfung
Identitätsprüfung muss spätestens bis zum 15.04.2021 erfolgen.
- Mögliche Verlängerung des Online-Unterrichts
Das Online-Studium erfolgt mindestens über das erste Semester. Eine Verlängerung kann nicht ausgeschlossen werden, da es von der dann vorherrschenden Corona-Situation abhängig ist.
- Gebührenerstattung
Es bestehen ggf. Einschränkungen im Studium, die mit einem reduzierten Entgelt gem. EO Anlage v. 7/2020 abgegolten werden.
- Internetverbindung
Der Studierende muss für die Vorlesung über eine ausreichende Internetverbindung (Bandbreite) im Heimatland verfügen, um an den Vorlesungen teilnehmen zu können.
- Studienzeiten
Das IGC wird versuchen die Vorlesungen bestmöglich nach den Tageszeiten der Studierenden bei Online-Vorlesungen auszulegen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vorlesungen zu Tageszeiten im Heimatland.
- Zahlungsplan
Studierende müssen die Entgelte im Ganzen oder in Teilbeträgen gem. Zahlungsplan im Voraus entrichten.
- Teilnahmeverpflichtung und Entgeltordnung
Die Online-Immatrikulation verpflichtet zur Teilnahme am gewählten IGC-Studium insgesamt und zur Zahlung des gesamten Studienentgelts. Näheres dazu regelt die Entgeltordnung.
Sollten Sie Fragen zu den Bedingungen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an master-igc@hs-bremen.de.