Visum zur Familienzusammenführung: Die Familie mit nach Deutschland nehmen

Du möchtest deinen Master oder MBA in Deutschland machen und währenddessen nicht von Ehepartner:in und Kindern getrennt sein? Mit dem Visum zur Familienzusammenführung ist das möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Blogbeitrag erfährst du mehr.

Du bist verheiratet und hast vielleicht auch Kinder? Für das Studium nach Deutschland zu ziehen und die Familie in der Heimat zurückzulassen ist ein großer Schritt und fällt nicht leicht. Doch es ist auch möglich, die Familie mit nach Deutschland zu nehmen. So hast du deine Familie während deines Studiums am IGC bei dir und ihr könnt gemeinsam eine schöne Zeit in Bremen verbringen.

Visum zur Familienzusammenführung

Wer mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet ist, der eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wie zum Beispiel ein Studierendenvisum besitzt, über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) verfügt und wie die Ehefrau bzw. der Ehemann mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht und der Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland gesichert ist.

Wie dein:e Ehepartner:in können die Kinder ebenfalls ein Visum erhalten. Hier gilt: Kinder unter 16 Jahren müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren hingegen müssen in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen. In bestimmten Ausnahmefällen kann der Sprachnachweis jedoch entfallen.

Frühzeitig einen Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren

Wenn ein Visum zur Familienzusammenführung für dich und deine Familie in Frage kommt, solltest du frühzeitig einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in deinem Heimatland vereinbaren – am besten sobald du dich für einen Studienplatz entschieden hast. Die Bearbeitungszeit der Visa ist abhängig von den Botschaften bzw. Konsulaten und sehr unterschiedlich. Sie kann bis zu mehrere Monate dauern. Daher ist es wichtig, sowohl das Studierendenvisum als auch das Visum zur Familienzusammenführung so früh wie möglich zu beantragen. Die Bearbeitungsgebühr des Visums beträgt in der Regel 75,00 Euro für Erwachsene und 37,50 Euro für Kinder bis 18 Jahren. Erkundige dich bei der deutschen Auslandsvertretung im Voraus, welche Unterlagen für die Beantragung vorgelegt werden müssen.

Falls du unsicher bist, welches Visum du brauchst oder welche Unterlagen für den Visumprozess benötigt werden, hilft auch der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes weiter.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick

Für ein Visum zur Familienzusammenführung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  1. Deine Aufenthaltserlaubnis liegt vor: Du selbst hast bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wie zum Beispiel ein Studierendenvisum.
     
  2. Nachweis der familiären Beziehung: Du musst nachweisen, dass es sich um eine tatsächliche Familienbeziehung handelt. Dies kann durch eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern oder andere Dokumente erfolgen, welche die familiäre Beziehung belegen. Bei der Eheschließung ist es darüber hinaus wichtig, dass diese vor der Erteilung des Studentenvisums stattgefunden hat.
     
  3. Finanzielle Mittel: Der Lebensunterhalt von dir und deinen Familienmitgliedern in Deutschland muss sichergestellt sein. In der Regel wird verlangt, dass deine Familie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bestreiten.
     
  4. Deutschkenntnisse: Die Ehefrau bzw. der Ehemann muss über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) verfügen. Für Kinder unter 16 Jahren sind keine Deutschkenntnisse erforderlich. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen in der Regel über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.
     
  5. Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Du musst also nachweisen, dass alle Familienmitglieder über eine Krankenversicherung in Deutschland verfügen oder dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
     
  6. Antragsstellung und Bearbeitungszeit: Der Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung wird normalerweise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland gestellt. Stelle sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt bzw. eingereicht sind. Die Bearbeitung eines Visumantrags zur Familienzusammenführung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Plane daher genügend Zeit für die Bearbeitung ein und reiche den Antrag rechtzeitig ein.


Abschließend solltest du beachten, dass die genauen Anforderungen und Verfahren je nach individueller Situation variieren können. Es ist daher empfehlenswert, Kontakt zu deiner deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen oder die offizielle Website des Auswärtigen Amts zu konsultieren, um aktuelle Informationen und spezifische Anforderungen zu erhalten.

Auch unser International Student Assistance Team (ISA) gibt dir gerne Tipps rund um Visa und Aufenthaltsgenehmigung.