Sperrkonto und Krankenversicherung für internationale Studierende in Deutschland

Internationale Studierende in Deutschland benötigen ein Sperrkonto und eine Krankenversicherung. Doch was bedeutet das genau und was ist dabei zu beachten?

Antragsformular Bankkonto

Eröffnung eines Sperrkontos

Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen für ein Studium in Deutschland für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. In einem solchen Fall benötigst du für die Einreise nach Deutschland zusätzlich ein gültiges Visum. Dieses erhältst du nur, nachdem du eine bestimmte Geldsumme auf einem deutschen Konto eingezahlt und zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt hast. Mit dem Sperrkonto weist du also im Visumsantragsverfahren nach, dass du über ausreichend finanzielle Mittel verfügst. Der Geldbetrag auf dem Konto wird bis zu deiner Einreise gesperrt.

Du kannst selbst wählen, bei welcher deutschen Bank du dein Sperrkonto einrichten möchtest. Die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung hält dazu Informationen für dich bereit. Daneben gibt es in Deutschland Banken, die spezielle Sperrkonten für Studierende für an ihrem Sitz ansässige Bildungsinstitute anbieten. Folgende Voraussetzungen müssen für das Sperrkonto erfüllt sein:

 

  • Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um deine für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit du nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumsverfahren vorlegen kannst. Dabei gelten gewisse Regelsätze, die sich an den Sätzen für deutsche Studierende orientieren. Seit Januar 2023 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf, der bei Visumbeantragung auf das Sperrkonto eingezahlt sein muss, 11.208 Euro
  • Das Sperrkonto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Dieser liegt für Studierende aktuell bei 934 Euro.
  • Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten sein. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach deiner Einreise die zuständige Ausländerbehörde.

 

Wichtig: Ein Sperrvermerk stellt nur sicher, dass immer ausreichende Mittel zur Sicherung deines Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Er berechtigt den Sperrbegünstigten nicht zum Zugriff auf dein Konto.

Fordere die Unterlagen für ein Sperrkonto am besten frühzeitig bei der von dir gewählten Bank an. Die ausgefüllten Formulare müssen zusammen mit einer Kopie deines Reisepasses in der deutschen Auslandsvertretung deines Landes beglaubigt werden. Erst dann kannst du das Konto gegen eine Gebühr von 50 bis 150 Euro beantragen. Die beglaubigten Kontoeröffnungsunterlagen schickst du dann mitsamt deines Zulassungsschreibens für den Studienplatz an die Bank. Nach Eingang vollständiger Unterlagen dauert die Kontoeröffnung in der Regel eine Woche. Kurz vor dem Semesterstart in Deutschland kann sich diese Zeit jedoch etwas verlängern. Wenn du in Deutschland angekommen bist, erhältst du eine EC-Karte, mit der du das Geld abheben kannst.

Tipp: Es gibt auch spezialisierte Serviceanbieter für internationale Studierende (z. B. Fintiba, Expatrio), über die du schnell und online ein Sperrkonto einrichten lassen kannst. Gegen eine Gebühr kümmern sie sich um die Formalitäten und leiten alles in die Wege.

Unser Team der International Student Assistance (ISA) unterstützt dich gerne bei Fragen rund um die Eröffnung eines Sperrkontos und hilft dir bei Bedarf beim Ausfüllen der Bankformulare.

Abschluss einer Krankenversicherung

Du benötigst eine Krankenversicherung, um dich an einer deutschen Hochschule einschreiben zu können. Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht und dient als Absicherung, dass du die Kosten für eventuelle medizinische Behandlungen und Medikamente bei einem Unfall oder einer Erkrankung nicht privat zahlen musst. Sie übernimmt auch die Kosten für Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen.


Studierendentarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Bist du nicht Mitglied in einer in Deutschland anerkannten Krankenkasse, musst du dich in Deutschland versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Studierenden bis zum 29. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters einen günstigen Tarif anzubieten. Studierende, die während des Studiums in Deutschland das 30. Lebensjahr erreichen und nicht mindestens zwölf Monate im Studierendentarif versichert sind, können jedoch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende wechseln. Im Durchschnitt liegt der Beitragssatz für Studierende bei etwa 110 Euro pro Monat. Die Tarife variieren, weil jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge erheben kann.


Private Krankenversicherung

Der normale Tarif (also für Nicht-Studierende) einer gesetzlichen Krankenkasse liegt deutlich höher als der Studierendentarif in einer privaten Krankenversicherung. Daher kann für Studierende, die bereits 30 Jahre alt sind, wenn sie ihr Studium in Deutschland beginnen, eine private Krankenversicherung die günstigere Option sein. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es viele Tarife mit unterschiedlichen Kosten- und Leistungsniveaus, sodass die Auswahl etwas komplizierter ist als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Tipp: Wie beim Sperrkonto gibt es auch hier spezielle Dienstleister für internationale Studierende, die du mit dem Abschluss einer Krankenversicherung beauftragen kannst.

Unser Team der International Student Assistance (ISA) hilft dir gerne bei Fragen rund um die Krankenversicherung weiter. Es hilft dir z. B. bei der Klärung, ob deine Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, und kann dir Tipps für die Anbietersuche geben. Hier geht es zum ISA-Service.