Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker:innen oder Personen mit vergleichbaren Qualifikationen, der die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU erleichtert und fördert. Seit November 2023 gelten vereinfachte gesetzliche Voraussetzungen für den Erwerb der Karte. Welche das sind und was du sonst noch wissen solltest, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Geschäftsmann beim Nachdenken im Büro durch das Fenster blickend

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, der grundsätzlich für vier Jahre erteilt wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate erteilt. In jedem Fall muss jedoch ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für mindestens sechs Monate vorliegen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist auch eine Verlängerung möglich. 

Die Blaue Karte EU kann in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland beantragt werden. Die Voraussetzungen wie zum Beispiel die Höhe des jährlichen Mindestbruttogehalts können zwischen den Mitgliedstaaten leicht variieren.

Die Blaue Karte EU für Deutschland

Außerhalb der EU lebende Personen, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Visum, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird, um nach Deutschland einzureisen. Anschließend muss vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragt werden.


Es gelten dabei folgende Ausnahmen:
 

  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, Großbritanniens und der USA können visumfrei einreisen und müssen innerhalb von drei Monaten die Blaue Karte EU bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden.
     
  • Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens zwölf Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen ebenfalls visumfrei nach Deutschland einreisen. Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
     
  • Auch Personen, die bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland leben, können die Blaue Karte EU beantragen.


Die Blaue Karte EU beantragen: Auf der Website der Bundesregierung findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du die Blaue Karte EU erhältst.

Vorteile der Blauen Karte EU

Die Blaue Karte EU bietet viele Vorteile: Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU. Des Weiteren wird der Familiennachzug erleichtert, sodass zum Beispiel Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bekommen.
 

Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten

Außerdem kannst du in Deutschland nach 27 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn du in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen bist, Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet hast und dich auf einfache Art auf Deutsch verständigen kannst. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate. Weitere Voraussetzungen hier sind unter anderem Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, ausreichender Wohnraum für dich und die deinem Haushalt lebenden Familienangehörigen und ein gesicherter Lebensunterhalt.

Was sich seit November 2023 geändert hat

Abgesenkte Gehaltsschwellen

Die Gehaltsschwellen für den Erhalt der Blauen Karte EU in Deutschland wurden deutlich gesenkt. So liegt die Mindestverdienstgrenze für Regelberufe nun bei 45.300 Euro brutto im Jahr (2024).

Bei sogenannten Engpassberufen ist die Gehaltsschwelle noch niedriger: Hier liegt die Mindestverdienstgrenze bei 41.041,80 Euro im Jahr (2024), wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat.


Folgende Berufsgruppen gelten in Deutschland als Engpassberufe:

 

  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau, im Bau, in der Logistik
     
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie 
     
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
     
  • Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik)
     
  • Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
     
  • Ärzt:innen
     
  • Zahnärzt:innen
     
  • Apotheker:innen
     
  • Tierärzt:innen
     
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
     
  • Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich


Erweiterter Personenkreis

Mehr Personen als bisher können eine Blaue Karte EU erhalten. Der Personenkreis wurde um folgende Gruppen erweitert:

 

  • Berufseinsteiger:innen: Ausländische Akademiker:innen, deren Hochschulabschluss zum Zeitpunkt der Beantragung der Blauen Karte EU nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die mit ihrem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024) erreichen. Dies gilt für den Berufseinstieg in allen Berufsgruppen.
     
  • IT-Spezialist:innen: IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss mit mindestens drei Jahren vergleichbarer Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren und einem konkreten Jobangebot mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten und einem Bruttojahresgehalt von mindestens 41.041,80 Euro (2024).