Gemischte Gruppe von Studenten in Bibliothek

Vereinfachtes Zugangsverfahren für Inder an deutschen Hochschulen

Die Akademische Prüfstelle (APS) und das Wissenschaftsreferat der Deutschen Botschaft Neu-Delhi haben neue Regelungen für indische Bewerber:innen veröffentlicht, die ab 2025 in Deutschland studieren möchten. Diese gelten ab dem 24. Februar 2025. Neu ist, dass die Auswahl und Vorbereitung der Bewerber:innen über ein Auswahlverfahren der deutschen Hochschulen erfolgt, wodurch der Sprachnachweis bei der Deutschen Botschaft entfällt.

 

Das vereinfachte Zulassungsverfahren ist das hochschuleigene Zulassungsverfahren nach Landesrecht, das sogenannte N-Verfahren. Die Auswahl und Vorbereitung der indischen Bewerber:innen erfolgt dabei über ein sprachliches und fachliches Auswahlverfahren der jeweiligen deutschen Hochschule. Hierzu führen offizielle Repräsentant:innen der Hochschulen mit den Bewerber:innen Interviews - telefonisch oder per Videokonferenz - auf Deutsch oder Englisch durch. Dabei legen sie besonderen Wert auf die Identitätsprüfung der Bewerber:innen.


Die Auswahlgespräche werden protokolliert und die fachliche Auswahl nachvollziehbar dokumentiert. Die Gesprächsprotokolle werden zusammen mit den Bewerbungsunterlagen bei der APS eingereicht. Wichtig: Das Auswahlverfahren darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
 

Die Hochschulen übermitteln die Namen der Bewerber:innen an das zuständige Landesministerium. Anschließend wird die Bewerber:innenliste vom Landesministerium an die APS weitergeleitet, die daraufhin eine Gruppennummer an die Hochschule vergibt, die den Bewerber:innen mitgeteilt wird. Nach Erhalt der Gruppennummer können sich die Bewerber:innen auf der APS-Website registrieren und ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit der Gruppennummer online einreichen. Die Bearbeitungszeit der APS beträgt ca. vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
 

Hinweis: Bewerber:innen im N-Verfahren erhalten kein APS-Zertifikat. Die APS informiert die beteiligten Hochschulen über das Ergebnis der Prüfung.
 

Weitere Informationen zum N-Verfahren

Deutsch-Indisches Migrationsabkommen

Das vereinfachte Zugangsverfahren für indische Studierende an deutschen Hochschulen resultiert aus dem am 5. Dezember 2022 unterzeichneten Migrations- und Mobilitätsabkommen zwischen Deutschland und Indien, das die Migration qualifizierter Fachkräfte, Studierender und Auszubildender zwischen beiden Ländern erleichtern soll.
 

Für indische Young Professionals, die ein Master- oder MBA-Studium in Deutschland anstreben, bietet dieses Abkommen erhebliche Vorteile. Es fördert die Mobilität von Studierenden und erleichtert den Zugang zu deutschen Bildungseinrichtungen. Indische Studierende bilden mit rund 30.000 Personen bereits die zweitgrößte Gruppe internationaler Studierender in Deutschland. Neben der Förderung legaler Migration zielt das Abkommen auch darauf ab, irreguläre Migration und Menschenhandel zu bekämpfen. Es beinhaltet klare Verfahren zur Identifizierung und Rückführung ausreisepflichtiger Personen.

Digitale Visaverfahren

Ein weiterer Schritt, um indischen und allen anderen internationalen Studierenden und Fachkräften den Zugang zu deutschen Hochschulen sowie zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, ist die Digitalisierung des Visumverfahrens an den deutschen Botschaften: Ab dem 1. Januar 2025 können Visumanträge über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes an allen 167 deutschen Visastellen weltweit digital gestellt werden – dies gilt auch für Studentenvisa. Damit entfallen lange Postwege und Wartezeiten verkürzen sich (mehr erfahren).