Visum für das Studium in Deutschland

Um am International Graduate Center (IGC) oder generell in Deutschland studieren zu können, musst du gegebenenfalls ein Visum beantragen. Das kann viele Fragen aufwerfen, das Verfahren erscheint kompliziert – aber keine Sorge, es gibt sowohl in Deutschland als auch in deinem Heimatland zuständige Institutionen, die dich bei der Beantragung eines Visums beraten. Auch dieser Blogbeitrag gibt dir einen Überblick sowie hilfreiche Tipps und Hinweise.

Visum und Reisepass

1. Visumspflicht und Aufenthaltserlaubnis

Ob du ein Visum benötigst, hängt vom Zweck und der Dauer deines geplanten Aufenthalts sowie von deiner Staatsangehörigkeit ab. Bürger:innen der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz benötigen kein Visum, um in Deutschland zu studieren. Sie benötigen für die Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument. Nach der Einreise müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt ihres neuen Wohnortes anmelden (das für dich zuständige Einwohnermeldeamt kannst du hier finden).
 

Aufenthaltserlaubnis erforderlich

Es gibt weitere Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen. Wenn sie sich jedoch länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, müssen sie je nach Aufenthaltszweck eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt für Staatsangehörige Australiens, Neuseelands, Kanadas, der Republik Korea, Japans, Großbritanniens, Israels und der USA. Staatsangehörige dieser Länder, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchten, zum Beispiel zum Studieren, müssen sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Dies gilt auch für Studierende aus Brasilien, Andorra, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino. Sie können ohne Visum einreisen, wenn sie nicht beabsichtigen, anschließend in Deutschland zu arbeiten. Ausgenommen sind Nebenjobs während des Studiums.

Unter Umständen sind jedoch manchmal Ausnahmen möglich. Daher ist es ratsam, sich vor der Abreise mit der deutschen Botschaft oder dem deutschen Generalkonsulat in deinem Land in Verbindung zu setzen (Deutscher Botschafts- und Konsulatsfinder).


Visumspflicht

Staatsangehörige aller anderen Länder benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Das Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Die Beantragung eines Visums kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, sodass du auf jeden Fall genügend Zeit vor deiner geplanten Abreise einplanen solltest. Auf der Website des Auswärtigen Amtes findest du die Visumbestimmungen für alle Länder und die Adressen der deutschen Konsulate im Ausland. Die deutsche Auslandsvertretung in deinem Heimatland hilft dir bei der Beantragung des Visums.

Wichtiger Hinweis für indische, chinesische und vietnamesische Staatsangehörige: Ab dem 1. November 2022 sind APS-Bescheinigungen (Academic Evaluation Center) obligatorischer Bestandteil der Unterlagen, die mit dem Visumantrag eingereicht werden müssen (erfahre mehr).

2. Das richtige Visum beantragen

Es gibt zwei Arten von Visa, wenn du aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschland kommen möchtest, um hier zu studieren. Wenn du bereits einen Studienplatz hast, kannst du ein Studierendenvisum beantragen. Wenn du noch auf einen Zulassungsbescheid wartest oder eine Aufnahmeprüfung ablegen musst, kannst du ein Studienbewerbervisum beantragen. Grundvoraussetzung ist in beiden Fällen der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts.

Informieren dich auch im Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes.
 

Studierendenvisum

Wenn du bereits für ein Studium an einer deutschen Hochschule angenommen wurdest und nach Deutschland einreisen möchtest, um dein Studium zu beginnen, kannst du ein Studierendenvisum beantragen. Dieses Visum ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit musst du nach Deutschland einreisen und bei der Ausländerbehörde deines neuen Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.
 

Studienbewerbervisum

Wenn du noch auf einen Zulassungsbescheid wartest oder eine Aufnahmeprüfung ablegen musst, kannst du ein Studienbewerbervisum beantragen. Dieses Visum ist drei Monate gültig und kann auf sechs Monate verlängert werden, wenn du in dieser Zeit an einer Hochschule zugelassen wirst oder einen Deutschsprachkurs (Grund- oder Vorbereitungskurs) besuchst. Wenn du innerhalb dieser Zeit eine Hochschulzulassung erhältst, kannst du anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen.

3. Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung eines Visums werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • Nachweise über bisherige Studien- und Sprachkenntnisse
  • Studierendenvisum: Zulassungsbescheid der Hochschule
  • Studienbewerbervisum: anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  • Ggf. ein Gesundheitszeugnis
  • Für indische, chinesische und vietnamesische Staatsangehörige: APS-Bescheinigung

4. Mit ausreichend Vorlauf planen

Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Visum- und Aufenthaltsantrag ist eine gute Planung. Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann mehrere Monate dauern. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, deine Ankunft in Deutschland so zu planen, dass du genügend Zeit hast, dich am IGC einzuschreiben und einige Verwaltungsformalitäten zu erledigen, da der Nachweis der Immatrikulation erforderlich ist, um eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu erhalten. Zu guter Letzt beachte bitte, in keinem Fall als Tourist:in einzureisen, da ein Touristenvisum nicht in ein Studierendenvisum umgewandelt werden kann.

 

In unserem IGC Visa Guide (Englisch) findest du weitere nützliche Tipps für einen erfolgreichen Visumsantrag.

 

Stand: April 2024