Wir am IGC verstehen, dass unsere Studierenden ihre Familien nicht zurücklassen wollen, während sie in Bremen studieren. Deshalb möchten wir in diesem Blogbeitrag ein wenig mehr über das Visum zur Familienzusammenführung erzählen, das von der deutschen Botschaft angeboten wird. Mit diesem Visum könnt ihr gemeinsam als Familie eine schöne Zeit in Bremen verbringen.
Es ist wichtig, dass du bereits zu dem Zeitpunkt, an dem du dich für einen Studienplatz entschieden hast, einen Termin bei der deutschen Botschaft in deinem Land vereinbarst, um sowohl dein Visum als auch das Visum zur Familienzusammenführung für deine Familie zu beantragen. Erkundige dich im Voraus, welche Unterlagen für dich und deine Familie erforderlich sind, um das Visum zu erhalten. Du musst die Originaldokumente zusammen mit den entsprechenden Kopien bei der Botschaft vorlegen.
In der Regel hat das Studentenvisum eine Bearbeitungszeit von etwa vier bis fünf Wochen, während das Visum zur Familienzusammenführung eine etwas längere Bearbeitungszeit von etwa zehn bis zwölf Wochen hat. Diese Bearbeitungszeiten werden von der deutschen Botschaft festgelegt und können sich ändern, wie zum Beispiel während der Pandemie, in der alle Bearbeitungszeiten länger waren. Wir empfehlen daher, alles rechtzeitig vorzubereiten. Die Beantragung dieses Visums kostet 75 Euro für Erwachsene und 37,5 Euro für Kinder.
Mit dem Visum zur Familienzusammenführung kannst du deine:n Lebensgefährt:in nicht mitbringen, denn ihr müsst verheiratet sein, um dieses Visum zu beantragen. Zusammen mit deinem/deiner Ehepartner:in kannst du auch deine Kinder und/oder deine Eltern mitbringen.
Bei der Beantragung dieses Visums gibt es viele Voraussetzungen zu beachten. Wir möchten dir die wichtigsten nennen, die du in deiner Entscheidung berücksichtigen solltest:
- Deutsche Sprachanforderungen: Wenn du deine:n Ehepartner:in mitbringen möchtest, muss er/sie mindestens das Sprachniveau A1 haben, um dieses Visum beantragen zu können. Wenn dein Kind zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, muss es über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 verfügen.
- Eheschließung: Wichtig ist auch, dass die Eheschließung vor der Erteilung des Studentenvisums stattgefunden hat, um die Familienzusammenführung beantragen zu können.
- Eltern: Elternteile können dich nur dann begleiten und diese Art von Visum beantragen, wenn du aus einem bestimmten Grund Fürsorge benötigst und noch nicht 18 Jahre alt bist.
- Finanzielle Mittel: Du musst ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um während der gesamten Dauer deines Studiums mit deiner Familie in Deutschland leben zu können.
Mit dieser Art von Visum kann dein:e Ehepartner:in ohne Probleme in Deutschland arbeiten, solange er/sie die richtigen Qualifikationen für den Job hat.
Nun kennst du die wichtigsten Details über das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland. Wenn du noch Fragen oder Zweifel hast, wenden dich am besten an die deutsche Botschaft in deinem Land, die dir gerne weiterhilft.